Wofür dieses Dokument gedacht ist: Sie tragen ein, welche Leistung in welchem
Turnus erbracht werden soll. Das Ergebnis ist die Grundlage für ein vergleichbares Angebot.
Sie können es jedem Anbieter vorlegen, auch einem anderen als uns. Ein Angebot ohne
Leistungsverzeichnis lässt sich nicht vergleichen, weil niemand weiß, was der eine mehr macht
als der andere.
Warum kein „nach Bedarf“: Diese Vorlage kennt die Spalte bewusst nicht. Was
keinen Turnus hat, wird im Alltag zuerst weggelassen und fällt erst auf, wenn es fehlt.
Lieber ein seltener Turnus als gar keiner.
Objekt
Anschrift
Ansprechpartner
Telefon
Reinigungsfläche gesamt (m²)
davon Sanitär (m²)
Anzahl Etagen
Nutzer im Objekt
Reinigungszeitfenster
Gewünschter Beginn
Bestehender Vertrag, gebunden bis
Turnus ankreuzen: 5×/Wo4×/Wo3×/Wo2×/Wo1×/Wo14-tgl.mtl.¼-jährl. · Mehrfachnennung vermeiden, je Zeile ein Kreuz.
Zur Qualitätsprüfung: Für die Messung von Reinigungsqualität gibt es mit DIN EN 13549 eine europäische Norm. Sie beschreibt, wie Stichproben gezogen und
beurteilt werden. Die Norm gibt keine Leistungen und keine Turnusse vor, das bleibt Ihre
Entscheidung. Sie regelt, wie überprüft wird, ob das Vereinbarte auch eintritt. Fragen Sie jeden
Anbieter, ob und wie er danach prüft.
Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt Leistungen, keine
Vertragsbedingungen. Kündigungsfristen, Haftung und Preisanpassung gehören in den Vertrag und
sollten dort geprüft werden.
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So gehen Sie vor
Vier Schritte bis zum vergleichbaren Angebot
1 Objektdaten oben eintragen Fläche und Nutzerzahl bestimmen den Preis stärker als alles andere. Schätzwerte sind besser als Lücken.
2 Turnus je Leistung ankreuzen Seiten 2 und 3. Streichen Sie, was Sie nicht brauchen, statt es offen zu lassen.
3 Sonderleistungen markieren Seite 4. Was Sie hier ankreuzen, gehört einzeln bepreist und nicht in die Pauschale.
4 An mindestens drei Anbieter geben Erst mit derselben Grundlage werden aus drei Zahlen drei vergleichbare Angebote.
Der Preis allein sagt wenig. Zwei Angebote über dieselbe Fläche können sich um
ein Drittel unterscheiden, ohne dass eines davon zu teuer ist. Der Unterschied liegt fast immer
in diesen fünf Punkten. Stellen Sie die Fragen schriftlich, dann stehen die Antworten später
auch im Vertrag.
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Sonderleistungen
Nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten. Einzeln bepreisen lassen.
Glasreinigung außen Fenster, Fassadenglas, alles über Handhöhe
Grundreinigung Beschichtung entfernen, neu einpflegen
Teppichtiefenreinigung Sprühextraktion oder Shampoonieren
Bauschluss- und Umzugsreinigung nach Handwerkern oder Umbau
Sonderreinigung nach Schaden Wasser, Brand, Verschmutzung außer der Reihe
Hochreinigung Lampen, Lüftungsgitter, hohe Flächen über 2,50 m
1
Bekomme ich eine feste Reinigungskraft für mein Objekt, oder wechselt das Personal?
Eine Kraft, die das Objekt kennt, arbeitet schneller und gründlicher. Häufiger Wechsel ist der stärkste Hinweis auf Personalprobleme beim Anbieter.
2
Wer vertritt bei Urlaub und Krankheit, und ist die Vertretung eingewiesen?
Ohne geregelte Vertretung fällt die Reinigung genau dann aus, wenn sie am meisten auffällt.
3
Sind die Reinigungskräfte angestellt und nach Tarif bezahlt, oder läuft es über Subunternehmen?
Der Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks ist allgemeinverbindlich. Ein auffällig niedriger Preis muss irgendwo herkommen.
4
Wie wird die Qualität gemessen, und bekomme ich das Ergebnis schriftlich?
Für die Messung gibt es mit DIN EN 13549 eine Norm. Wer sie nicht kennt, misst vermutlich gar nicht.
5
Was genau ist im Preis enthalten, und was wird zusätzlich berechnet?
Lassen Sie sich die Sonderleistungen auf dieser Seite einzeln bepreisen, bevor Sie unterschreiben.
Royal Facility Service beantwortet alle fünf Fragen mit Ja.
Feste Kraft je Objekt, geregelte Vertretung, tarifliche Bezahlung, monatliches Prüfprotokoll.
0201 / 430 618 78
info@royal-facility-service.de
ur.westident.de